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Die Berufsbilder

Woher stammt das Steinmetzzeichen? »      Holzbildhauer »

Kontrolle eines "Schlages"


Arbeiten am Profil


Präzision beim Schriftenhauen


Holzbildhauer / Holzbildhauerin »

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Dieses Handwerk gründet als eines der ältesten auf der Suche von Menschen nach Schutz durch steinerne Bauwerke sowie von Natursteinmonumenten im Zeichen der Totenehrung, wovon zahlreiche Kulturdenkmäler aus allen Zeiten Zeugnis ablegen.

Heute gewinnt neben den Natursteinarbeiten an Neubauten das Bewahren alter Bausubstanz an Bedeutung, da die Umweltverschmutzung zu Steinzerfall führt.

Die Tätigkeitsfelder des Steinmetzen und Bildhauers umfassen Bau, Grabmal, Denkmalpflege und Gestaltung


I. Bau- und Landschaftsgestaltung
Herstellen und Bearbeiten von Werksteinen
Planung und Ausführung von Arbeiten im Außen- und Innenbereich, z. B. Bekleiden, Verlegen, Ansetzen und Versetzen von natürlichen und künstlichen Steinen oder Verbundstoffen.
Reinigungs- und Pflegearbeiten

II. Restaurierung und Denkmalpflege
Analyse gefährdeter Naturwerksteinsubstanz an Gebäuden, Gebäudeelementen und Denkmälern
Erhaltung und Instandsetzung der geschädigten Naturwerksteinsubstanz durch Reinigung, Konservierung, Restaurierung oder Rekonstruktion
Dokumentation

III. Gedenkzeichen, Grabmale
Entwurf, Herstellung und Aufstellen von Denkmälern und Grabsteinen
Gestaltung von Grabanlagen und Pflege

IV. Bildhauerarbeiten
Entwurf und Ausführung handwerklicher und künstlerischer Bildhauerarbeiten
Gestaltung und Ausführung von Schriften Ornamenten und Zeichen.

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Holzbildhauer/in

1. Berufsbezeichnung: Holzbildhauer / Holzbildhauerin

2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

3. Arbeitsgebiet:
Holzbildhauer und Holzbildhauerinnen fertigen plastische und flächige Schnitzereien sowie Bildhauerarbeiten in handwerklicher und künstlerischer Ausführung an.

Das Arbeitsgebiet erstreckt sich über das Anfertigen, Instandhalten, Restaurieren von sakralen und profanen Plastiken, Möbeln, Inneneinrichtungen, Grabmalen, Spielzeugen, Spielgeräten, Schriften, Ornamenten, Zeichen und Reliefs bis zur Anfertigung bildhauerischer Modelle und Formen sowie Arbeiten für die Bau-, Friedhofs- und Landschaftsgestaltung.

4. Berufliche Fähigkeiten:
Holzbildhauer und Holzbildhauerinnen sind in der Lage nach Vorgaben und eigenen Ideen, Arbeiten nach gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen, zu gestalten und zu zeichnen, einen Arbeitsauftrag mit dem Kunden zu erörtern, die Arbeit nach wirtschaftlichen und ökologischen Belangen durchzuführen und das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung zu bewerten.
Sie führen diese Arbeiten unter Beachtung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz selbständig durch, dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:

Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen sowie Anwenden technischer Unterlagen,
Entwerfen, Gestalten und Vorbereiten von Bildhauer- und Schnitzarbeiten,
Anfertigen von Schablonen und Lehren, Herstellen von Modellen und Formen in verschiedenen Materialien,
Anwenden unterschiedlicher Abformverfahren und Materialien,
Lagern, Auswählen und Vorbereiten des Materials nach gestalterischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten,
Be- und Verarbeiten von Holz, Steinen, Metallen und Kunststoffen,
Auswählen, Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln für die Holz-, Stein-, Kunststoff- und Metallbearbeitung,
Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung,
Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Maschinenwerkzeuge,
Ausführen von Bildhauer- und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien,
Maße nach Modell oder Zeichnung übertragen,
Hölzer, Kunststoffe und Steine formgebend bearbeiten,
Werkstücke zusammenbauen,
Vorbereiten und Behandeln von Oberflächen aus Holz, Stein, Kunststoff und Metall in verschiedenen, material- und anforderungsbedingten Techniken,
Vermessen und Herstellen von Fundamenten,
Versetzen, Verankern und Montieren von Werkstücken,
Arbeitsgerüste auf- und abbauen,
Hebe- und Transporteinrichtungen bedienen,
Restaurieren von Bildhauer- und Schnitzarbeiten unter Berücksichtigung der entsprechenden Stilrichtungen, Ausbessern von Teilen,
Ergänzen und Wiederherstellen von Oberflächen.


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